Trinkwasserverordnung

Novellierte Trinkwasserverordnung

Seite 01.11.2011 gilt die neue Trinkwasserverordnung, welche für höhere Qualitätsstandards beim Trinkwasser sorgt. Im Besonderen betrifft die novellierte Verordnung Gebäudeeigentümer. Die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden dürfen die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigen.

Neu: Legionellenuntersuchungen

Die novellierte Trinkwasserverordnung sieht eine jährliche Untersuchung auf Legionellen hin vor. Diese Neuregelung gilt unter anderem für Mietshäuser, Hotels und Krankenhäuser, die über eine Warmwasseranlage von mehr als 400 Liter verfügen.

Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben.

Legionellen:

Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen nicht eingehalten werden. So können auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum fördern, weil hier das Wasser stagniert.

Neu: Installationsbauteile werden strenger geregelt

Um die Qualität des Trinkwassers in Deutschland noch besser vor Verunreinigungen zu schützen, regelt die Trinkwasserverordnung nun den Einsatz von Installationsbauteilen strenger: Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie dürfen ab sofort nur Leitungen und Armaturen einsetzen, die allenfalls ein Minimum an Stoffen abgeben und nachweislich entsprechend geprüft wurden. Ein solcher Nachweis geht aus dem Prüfzeichen hervor. Wer nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut, begeht ab jetzt eine Ordnungswidrigkeit.

Der Hintergrund für die Neuregelung: Aus fehlerhaft ausgewählten Installationsmaterialien können sich Chemikalien lösen und ins Trinkwasser gelangen. Das kann seine Qualität beeinträchtigen und auch das Wachstum von Bakterien nach sich ziehen, etwa Legionellen.

Neu: Sicherungseinrichtung verpflichtend

Hinzu kommt ein besserer Schutz vor Verunreinigung mit Wasser, welches keine Trinkwasserqualität hat, wie Regenwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage. Betreiber müssen durch Einbau einer Sicherungseinrichtung dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität durch Rückfließen in das Trinkwassernetz gelangen kann.

Bilder: Honeywell

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